Gutes tun mit Bußgeldern

Unterstützen Sie Street Child Deutschland e.V. mit Geldauflagen und Bußgeldern

  

Street Child Deutschland e.V. engagiert sich weltweit für die Bildung und den Schutz von Kindern. Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern können Gerichte, Staatsanwaltschaften oder zuweisende Stellen entscheidend dazu beitragen, dass Kinder in Krisenregionen die notwendige Unterstützung erhalten.

Unser Engagement

Wir arbeiten in Regionen, in denen Kinder besonders gefährdet sind, sei es durch Armut, Konflikte oder Naturkatastrophen. Durch Bildung und psychosoziale Unterstützung schaffen wir sichere Lernumgebungen und eröffnen Perspektiven für eine bessere Zukunft.

Ihre Zuweisung macht den Unterschied

Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, Schulen zu errichten, Lehrkräfte auszubilden und Kindern eine sichere Schulbildung zu bieten. Darüber hinaus leisten wir in Krisengebieten Nothilfe, wie medizinische Versorgung und psychologische Betreuung für traumatisierte Kinder.

Unser Geldauflagenkonto

IBAN: DE35 4306 0967 8210 8655 00

BIC: GENODEM1GLS

  

Bitte überweisen Sie auf die oben angegebene Bankverbindung für Geldauflagen und geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an. So können wir dem Gericht zu Ihrer Entlastung zeitnah Ihre Zahlung bestätigen. Bitte beachten Sie, dass für Geldauflagen keine Spendenquittungen ausgestellt werden. Wir garantieren eine transparente und zuverlässige Verwaltung der zugewiesenen Gelder.

So helfen Sie mit der Zuweisung von Geldauflagen

Ihre Zuweisung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Familien.

  

Beispielsweise mit 175 € qualifizieren Sie eine Lehrkraft, um gendersensiblen, inklusiven Unterricht zu ermöglichen, besonders für Kinder, die bisher keinen Zugang zur Schule hatten.

  

Mit 250 € helfen Sie einer Familie, ein eigenes Kleinunternehmen zu gründen, um die Schulbildung der Kinder zu sichern.

  

Mit 15.000 € finanzieren Sie den Bau einer Schule in Westafrika, inklusive Klassenräume, Toiletten und Brunnen.

Transparenz und Verwaltung

Street Child Deutschland e.V. ist bei 9 Oberlandesgerichten gelistet und erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit.

 

Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig und informieren die Gerichte und Staatsanwaltschaften zeitnah über eingehende und ausbleibende Zahlungen. Unsere Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten erfüllen wir jährlich.

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Ansprechpartner: Marie-Christien Bohl

  

E-Mail: marie.bohl@street-child.org

  

oder über unser Kontaktformular:

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